Als Konsumenten haben wir vieles gemeinsam – auch das Interesse, nicht übervorteilt zu werden. Unsere Beitragsreihe „Verbraucher im Visier“ gibt Einblicke dazu. Im ersten Teil der Serie stellen wir dir den Trick mit der Gewinnzustellung vor.
Orientierung für Verbraucher
Die öffentliche Wahrnehmung des Verbraucherschutzes nimmt seit Jahren zu. Unter der Vielzahl von Anbietern gibt es immer wieder „schwarze Schafe“, die dich zu ihrem Vorteil täuschen wollen. Das kennt man persönlich aus eigenen Erfahrungen oder aus dem Familien- und Bekanntenkreis.
Wer weiß schon, wo die Gefahren beim Lotterie- oder Wettanbieter lauern? Ich sehe sie als besonders vielfältig und schwer erkennbar an. Besonders häufig treten Betrugsversuche am Telefon, per E-Mail, SMS und auch über Facebook auf. So werden falsche Gewinnbenachrichtigungen verschickt.
Der Trick mit der Gewinnzustellung
Donnerstagmorgen, ein Kundenanruf wird zu mir gestellt. Es geht um ein Gewinnerschreiben und eine erwartete Gutschrift über einen hohen Gewinnbetrag. Ich ahne es schon, das wird ein längeres Gespräch, denn ich werde viel erklären.
Begriffe wie „Lotto“ und „Lotterie“ sind nicht geschützt! Sie können von jedermann einfach benutzt werden. Dabei ziehen Betrüger einen Vorteil daraus, dass viele Verbraucher gern an Lotterien und Gewinnspielen teilnehmen. Das macht eine Abzocke über falsche Gewinnmitteilungen so lukrativ – selbst wenn die Schreiben Mängel aufweisen. Oftmals stammen diese nämlich von Absendern aus dem Ausland und sind in einem schlechten Deutsch verfasst.
Kreative Betrüger haben auch schon Absenderdaten der originalen LOTTO-Unternehmen, die Namen von Beschäftigten und die Markenlogos für ihre Zwecke eingespannt. In einer aktuellen Masche kopieren Kriminelle sogar die Profile von Facebook-Mitarbeitern. Sie alle wollen die Falschmeldungen so offiziell und glaubhaft wie möglich erscheinen lassen.
Anwaltskanzleien werden besonders gern als Botschafter genutzt. Das erweckt den Eindruck von Seriosität und erzeugt gleichzeitig Druck auf den Empfänger. Man soll schnell aktiv werden und nicht genau prüfen. So erging es auch meinem Gesprächspartner am anderen Ende der Leitung.
Gebühr fällig
Den Beglückwünschten kommen oft Zweifel. Schließlich haben sie ja gar nicht gewusst, dass sie an der erwähnten Ausspielung teilgenommen haben. Doch stärker als Zweifel ist die Hoffnung, dass so ein Glückstreffer „ausnahmsweise“ wahr sei. Viele Bürger nehmen dabei das Ausfüllen eines Formulars oder scheinbar notwendige Gebühren in Kauf. Und so geben sie für den in Aussicht gestellten Gewinnbetrag vorab ihre persönlichen Daten bekannt, tätigen überteuerte Anrufe oder zahlen direkt eine stattliche Gebühr.
Es ist offensichtlich: die Gebühr ist bezahlt, der Gewinn bleibt aus. Das ist ein klassischer Fall von Vorschussbetrug am Verbraucher. Zu allem Übel hat die Gegenseite auch noch Kontodaten erlangt, mit denen sie das nächste Schindluder treiben kann.
Kritisch sein
Also was tun in solchen Fällen? Vorsicht ist besser als Nachsicht! Denn du kannst nicht davon ausgehen, dass du die Gebühren zurückbekommst. Hier musst du wissen, dass eine seriöse Lottogesellschaft sowohl eine Gewinnmitteilung als auch eine Gewinnzustellung nicht mit Zuzahlungen verbindet!
In der Lotterie, dem Glücksspiel um Geld, gilt außerdem: kein Gewinn ohne Einsatz! Wenn du nicht mitgespielt hast, dann ist eine besagte Gewinnbenachrichtigung nur ein Lockangebot mit Folgen.
Ich hoffe inständig, dass sowohl wir als auch die Verbraucherzentrale mehr Menschen rechtzeitig erreichen, um diesen Reinfällen vorzubeugen.
Im nächsten Beitrag dieser Reihe liest du „Die Abofalle – telefonische Lottoverträge“.